Die gesetzlichen Vorschriften

Regale und Lagereinrichtungen unterliegen als Arbeitsmittel der Prüfpflicht. Nach den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung §10 (BetrSichV §10) müssen Regale von befähigten Personen (ausgebildete Regalinspekteur) rtegelmäßig geprüft werden.

Der Gesezgeber schreibt definiert regelmäßige Experteninspektionen in einem Abstand von höchstens 12 Monaten.

 

Seit 2009 hat der Ablaug einer solchen Regalinspektion gemäß den Vorgaben des europäischen Normentwurfs DIN EN 15635 und der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) zu erfolgen.